Oktober 29, 2017 ridah2k

Vorwurf gemeinschaftlicher Taschendiebstahl: Ergebnis Freispruch!

Dem Mandanten wurde mit zwei weiteren Beschuldigten die Begehung eines gemeinschaftlich ausgeführten und geplanten Taschendiebstahls vorgeworfen. Allen drohte eine Freiheitsstrafe. Der Mandant befand sich im Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Am 1. Verhandlungstag drängte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den angeklagten  Mandanten dazu ein Geständnis abzugeben. Dieser beteuerte trotz des Drucks der Untersuchungshaft seine Unschuld. Die weiteren Mitangeklagten gestanden die Tat. Die Verteidigung ließ sich nicht auf den Druck des Gerichts und der Staatsanwaltschaft  ein und bestand darauf auch die weiteren Zeugen zu hören. Aufgrund dessen kam es zu einem zusätzlichen Verhandlungstag. Die Mitangeklagten wurden jedoch aufgrund ihres Geständnisses bereits nach dem ersten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt. Das weitere Verfahren wurde  abgetrennt.

Nach der Anhörung weiterer Zeugen ( Polizeibeamten) am 2 Verhandlungstag war schnell klar, dass diese entgegen den Schilderungen in der Strafakte nicht wirklich etwas gesehen hatten. Das Ergebnis war ein klarer Freispruch.  Auch wenn vorher keiner außer der Verteidigung daran geglaubt hatte, war es das Richtige nicht nachzugeben.

Der Mandant hat seine Freiheit wieder und erhält für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung.

Die Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht hat sich in diesem Fall gelohnt.