Verteidigung Schwarzfahren Jugendstrafrecht

Dem jugendlichen Mandanten wurde das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne die Benutzung eines gültigen Fahrausweises vorgeworfen. Dies reichte der Staatsanwaltschaft für die Erhebung einer Anklage im Hinblick auf ein Erschleichen von Leistungen. Zur Verlesung der Anklage selbst kam sie nicht. Im vereinfachten Verfahren wurde die Anklageschrift vom Gericht verlesen. Bei dem Gerichtstermin ging es letztendlich darum, wie den der Jugendliche für das dreimalige Schwarzfahren bestraft werden solle.

Nach einer kurzen Verhandlung und Anregung der Einstellung des Verfahrens gegen eine Verwarnung war das Ergebnis recht einfach. Der Angeklagte wurde verwarnt und das Verfahren wurde ohne weitere Konsequenzen eingestellt. Allen Parteien war klar, dass dies ausreichend ist, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Tatvorwurf banden,- und gewerbsmäßig begangener Raub in mehreren Fällen

Dem heranwachsenden Mandanten wurde die Begehung mehrerer banden und gewerbsmäßig begangener Raubtaten mit weiteren Angeklagten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen unter Benutzung von Waffen mehrere Überfälle begangen haben. Bei einer Anwendung des Erwachsenenstrafrechts drohte eine Mindestfreiheitstrafe von 5 Jahren. Nach Beginn der Hauptverhandlung erfolgte über die Verteidigung  eine umfassende Einlassung für den Mandanten. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin dauerte mehrere Verhandlungstage. Die Beweisaufnahme war umfangreich.  Das Urteil war für viele der Angeklagten ernüchternd. Die weiteren  Angeklagten wurden zu Jugendstrafen deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, verurteilt. Sie müssen diese Strafen nun absitzen.

 

Mein Mandant dagegen wurde als Einziger zu einer Jugendstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden konnte und im Ergebnis verhältnismäßig niedriger war, verurteilt. Dabei war nach dem Gericht sein Aussageverhalten und sein Verhalten in der Verhandlung für die Entscheidung grundlegend. Zudem war maßgeblich, dass dass Gericht nach einer Begutachtung in der Hauptverhandlung durch einen Sachverständigen eine verminderte Schuldfähigkeit annehmen konnte.

Die  Verteidigung von einem Fachanwalt für Strafrecht hat sich in diesem Fall gelohnt.

Vorwurf gemeinschaftlicher Taschendiebstahl: Ergebnis Freispruch!

Dem Mandanten wurde mit zwei weiteren Beschuldigten die Begehung eines gemeinschaftlich ausgeführten und geplanten Taschendiebstahls vorgeworfen. Allen drohte eine Freiheitsstrafe. Der Mandant befand sich im Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Am 1. Verhandlungstag drängte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den angeklagten  Mandanten dazu ein Geständnis abzugeben. Dieser beteuerte trotz des Drucks der Untersuchungshaft seine Unschuld. Die weiteren Mitangeklagten gestanden die Tat. Die Verteidigung ließ sich nicht auf den Druck des Gerichts und der Staatsanwaltschaft  ein und bestand darauf auch die weiteren Zeugen zu hören. Aufgrund dessen kam es zu einem zusätzlichen Verhandlungstag. Die Mitangeklagten wurden jedoch aufgrund ihres Geständnisses bereits nach dem ersten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt. Das weitere Verfahren wurde  abgetrennt.

Nach der Anhörung weiterer Zeugen ( Polizeibeamten) am 2 Verhandlungstag war schnell klar, dass diese entgegen den Schilderungen in der Strafakte nicht wirklich etwas gesehen hatten. Das Ergebnis war ein klarer Freispruch.  Auch wenn vorher keiner außer der Verteidigung daran geglaubt hatte, war es das Richtige nicht nachzugeben.

Der Mandant hat seine Freiheit wieder und erhält für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung.

Die Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht hat sich in diesem Fall gelohnt.

Verteidigung vom Fachanwalt- Ubahntreter Fall Berlin

Rechtsanwalt Ulrich war einer von zwei Verteidigern in dem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall der in der Öffentlichkeit als Ubahntreter Fall bezeichnet worden ist. Das Verfahren startete letztendlich damit, dass eine Schöffin aufgrund eines Antrages der Verteidigung wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist. Wie das Verfahren Verlief und zu Ende ging lässt sich unter dem Folgenden Presseartikel lesen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-mutmasslicher-u-bahn-treter-sitzt-in-untersuchungshaft-a-1126429.html

https://www.morgenpost.de/berlin/article211029891/Zweiter-Prozess-gegen-U-Bahn-Treter-beginnt.html

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/u-bahn-treter-wie-verwandte-svetoslav-s-vor-gericht-beschreiben-a-1154545.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-unbefriedigendes-urteil-fuer-u-bahn-treter-a-1156302.html