• „Sie haben das Recht zu Schweigen“

    Rechtsanwalt Ulrich

 

Betäubungsmittelstrafrecht – Drogenstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt einen speziellen Teil des Strafrechts dar. Eine Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht ( BTMG) setzt spezielle Kenntnisse in dem Bereich voraus. Die Normen hierzu sind in dem Betäubungsmittelgesetz geregelt, die nicht unbedingt jedem Rechtsanwalt geläufig sind.

Die Verfahren bei Gericht werden regelmäßig von Richtern und Staatsanwälten geführt, die sich überwiegend mit dieser Problematik befassen.

Um eine Waffengleichheit zu schaffen, sollten Sie insofern einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Als Fachanwalt für Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Ulrich auch auf das Drogenstrafrecht spezialisiert.

Gerade wenn Ihnen Vorwürfe zu einem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz gemacht werden, können die Folgen einer Verurteilung für Sie erheblich sein.

Aus diesem Grund sollten Sie frühstmöglich einen Strafverteidiger mit Ihrer Vertretung beauftragen.

 

 

Kontakt

Fachanwalt in Charlottenburg Wilmersdorf Berlin Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin Tel.: 03088628650 Fax.: 0308860619 Email: mail@ra-ulrich.com