Kanzlei für Strafrecht Tel: 03088628650
Rechtsanwalt Ulrich ist Strafverteidiger aus Leidenschaft. Mandanten denen die Beschuldigung der Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, werden in jeder Phase des Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens umfangreich unterstützt. Neben der Kanzlei als Arbeitsplatz gehört insofern in Berlin auch das Amtsgericht Tiergarten – Landgericht Berlin, als auch die JVA Moabit sowie die Gefangenensammelstelle in Berlin Tempelhof zu den zentralen Arbeitsstätten des Verteidigers.
Ein frühzeitiger Kontakt zu den beschuldigten Mandanten, zu der Staatsanwaltschaft und den Richtern ist unumgänglich um die bestmögliche Strafverteidigung zu gewährleisten.
Zu den Aufgaben von Rechtsanwalt Ulrich als Strafverteidiger gehört zunächst die Beratung des Betroffenen.
Diese wird in den meisten Fällen so aussehen, dass dem Beschuldigten der Straftat zunächst geraten wird zu Schweigen. Im selben Zug wird sofort eine Akteneinsicht beantragt um zu erfahren, was denn tatsächlich der Strafvorwurf ist und welche Beweismittel den Beschuldigten belasten.
Erst nach einer Akteneinsicht kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist eine Aussage zu machen. Bei einer Aussage ohne Akteneinsicht besteht die Gefahr, dass man eine Tat einräumt oder einen Anfangsverdacht bestärkt, obwohl die Strafakte dies nicht hergibt, was konsequent zu einer Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 II StPO führen müsste. Ferner kann eine Aussage im weiteren Verlauf des Strafverfahrens als Verhandlungs,- und Druckmittel eingesetz werden.
Festnahme/Untersuchungshaft
In den meisten Fällen stellt eine Festnahme und folgende Untersuchungshaft ein Ereignis dar, auf das sich der Betroffene nicht vorher einstellen konnte. Er steht mit dem Rücken zur Wand und ist aufgrund der Situation bereits verzweifelt.
Wenn einer Ihrer Freunde, Verwandten oder Bekannten in Berlin festgenommen worden ist, dann befinden sich diese entweder in der Gefangenensammelstelle in Berlin Tempelhof ( Gesa), in der JVA Moabit oder im Fall von Jugendlichen in der Jugendstrafanstalt Berlin.
Bei einer Beauftragung werde ich als Verteidiger unverzüglich damit beginnen den Betroffenen ausfindig machen und ihn zu besuchen. Ferner werde ich soweit er dem Haftrichter noch nicht vorgeführt worden ist, diesen von meiner Beauftragung informieren und dem Haftbefehlsverkündungstermin beiwohnen um den Betroffen aus der Haft zu bekommen. Soweit sich der Betroffene aufgrund eines Haftbefehls schon in Untersuchungshaft befindet, werde ich Ihn aufsuchen und darüber informieren das ihm nun geholfen wird. Des Weiteren wird unverzüglich eine Haftprüfung beantragt. Der Betroffene steht nun nicht mehr alleine da und weiß zudem, dass seine Familie und Bekannten hinter ihm stehen.
Hausdurchsuchung
Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung staffgefunden hat, dann kam es zu einem massiven Eingriff in Ihre Privatsspähre.
Jedoch enden mit der Durchsuchung auch nicht die Probleme, sie fangen erst an, denn im Wege der Hausdurchsuchung wurde Ihnen in den meisten Fällen zum ersten mal mitgeteilt, dass gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen geführt werden.
Diese Ermittlungen sind wohl nach Anschau des Justizapparates so erheblich, das man Ihre privaten Räume betreten und durchsuchen kann.
Sie sollten nicht zögern und sich sofort anwaltlische Hilfe holen. Rechtsanwalt Ulrich steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht sofort bei und hilft Ihnen vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht Ihre Rechte durchzusetzen.
Achtung auch bei einer Hausdurchschung gilt, dass Sie zu den Tatvorwürfen unbedingt Schweigen sollten.
Lassen Sie sich zudem unbedingt eine Ausfertigung des Durchsuchungsbefehls und des Durchsuchungsprotokolls geben.
Kontakt unter 03088628650