Oktober 29, 2017 ridah2k

Tatvorwurf banden,- und gewerbsmäßig begangener Raub in mehreren Fällen

Dem heranwachsenden Mandanten wurde die Begehung mehrerer banden und gewerbsmäßig begangener Raubtaten mit weiteren Angeklagten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen unter Benutzung von Waffen mehrere Überfälle begangen haben. Bei einer Anwendung des Erwachsenenstrafrechts drohte eine Mindestfreiheitstrafe von 5 Jahren. Nach Beginn der Hauptverhandlung erfolgte über die Verteidigung  eine umfassende Einlassung für den Mandanten. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin dauerte mehrere Verhandlungstage. Die Beweisaufnahme war umfangreich.  Das Urteil war für viele der Angeklagten ernüchternd. Die weiteren  Angeklagten wurden zu Jugendstrafen deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, verurteilt. Sie müssen diese Strafen nun absitzen.

 

Mein Mandant dagegen wurde als Einziger zu einer Jugendstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden konnte und im Ergebnis verhältnismäßig niedriger war, verurteilt. Dabei war nach dem Gericht sein Aussageverhalten und sein Verhalten in der Verhandlung für die Entscheidung grundlegend. Zudem war maßgeblich, dass dass Gericht nach einer Begutachtung in der Hauptverhandlung durch einen Sachverständigen eine verminderte Schuldfähigkeit annehmen konnte.

Die  Verteidigung von einem Fachanwalt für Strafrecht hat sich in diesem Fall gelohnt.