November 23, 2017 ridah2k

Verteidigung Schwarzfahren Jugendstrafrecht

Dem jugendlichen Mandanten wurde das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne die Benutzung eines gültigen Fahrausweises vorgeworfen. Dies reichte der Staatsanwaltschaft für die Erhebung einer Anklage im Hinblick auf ein Erschleichen von Leistungen. Zur Verlesung der Anklage selbst kam sie nicht. Im vereinfachten Verfahren wurde die Anklageschrift vom Gericht verlesen. Bei dem Gerichtstermin ging es letztendlich darum, wie den der Jugendliche für das dreimalige Schwarzfahren bestraft werden solle.

Nach einer kurzen Verhandlung und Anregung der Einstellung des Verfahrens gegen eine Verwarnung war das Ergebnis recht einfach. Der Angeklagte wurde verwarnt und das Verfahren wurde ohne weitere Konsequenzen eingestellt. Allen Parteien war klar, dass dies ausreichend ist, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.