Keine Kontaktaufnahme, keine spontane Erklärung

WichtigVersuchen Sie nicht, den Vorwurf mit der anzeigenden Person selbst zu klären. Kontaktversuche, Nachrichten oder nachträgliche Löschungen können missverstanden werden und die Beweislage verändern.
  • Zum Tatvorwurf schweigen.
  • Vorladung, Beschluss und sonstige Schreiben sichern.
  • Vorhandene Kommunikation unverändert aufbewahren.
  • Keine Inhalte löschen oder bearbeiten.
  • Frühzeitig anwaltliche Beratung einholen.

Individuelle Verteidigung statt Vorverurteilung

Die Verteidigung beginnt mit der vollständigen Erfassung des konkreten Vorwurfs. Maßgeblich sind nicht allgemeine Annahmen, sondern Tatzeit, Beziehung der Beteiligten, behaupteter Ablauf, zeitnahe Äußerungen und objektive Anknüpfungstatsachen. Nach Akteneinsicht wird geprüft, welche Beweise vorliegen und welche Ermittlungsansätze fehlen.

Die Unschuldsvermutung gilt auch bei emotional belastenden Vorwürfen. Zugleich verlangt der sensible Gegenstand eine respektvolle, sachliche und präzise Verfahrensführung.

Aussage gegen Aussage?

Der verbreitete Ausdruck beschreibt oft nur, dass der Tatvorwurf wesentlich auf einer Aussage beruht. Das bedeutet weder automatisch Freispruch noch Verurteilung. Zu prüfen sind Entstehung, Inhalt, Konstanz und Qualität der Aussagen sowie mögliche objektive Bestätigungen oder Widersprüche. Die rechtliche Würdigung gehört in die Hände der Verfahrensbeteiligten; private Konfrontationen sind zu vermeiden.

Digitale Kommunikation

Chats, Standortdaten, Fotos, Anruflisten und Plattforminformationen können eine Rolle spielen. Einzelne Nachrichten dürfen nicht aus ihrem zeitlichen und kommunikativen Zusammenhang gerissen werden. Sichern Sie Daten unverändert und besprechen Sie erst nach Akteneinsicht, was davon für die Verteidigung bedeutsam ist.

Durchsuchung und Beschlagnahme

In Sexualstrafverfahren werden häufig Smartphones, Computer und Speichermedien sichergestellt. Geben Sie Passwörter, Entsperrcodes oder inhaltliche Erklärungen nicht ungeprüft freiwillig ab; mögliche Zwangsbefugnisse und Mitwirkungspflichten sind gesondert zu beurteilen. Bitten Sie um eine Abschrift des Beschlusses und um das Gegenstandsverzeichnis und kontaktieren Sie einen Verteidiger.

Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen

Neben der möglichen Strafe können Untersuchungshaft, Kontaktverbote, Eintragungen, berufliche Konsequenzen und erhebliche Reputationsschäden drohen. Welche Folgen realistisch sind, hängt von Tatvorwurf, Verfahrensstand und persönlicher Situation ab. Gerade deshalb ist eine frühe, diskrete Gesamtstrategie wichtig.

Allgemeine Information, keine Bewertung eines konkreten Falls. Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Soll ich den Vorwurf sofort erklären?

Eine spontane Einlassung ohne Aktenkenntnis ist regelmäßig riskant. Zuerst sollten Vorwurf, Aussagen und weitere Beweismittel bekannt sein.

Darf ich die andere Person kontaktieren?

Davon ist ohne abgestimmte Beratung abzuraten. Kontakt kann missverstanden oder als Einflussnahme bewertet werden.

Welche digitalen Beweise können wichtig sein?

Vollständige Chats, Metadaten, Standort- und Kommunikationsdaten sowie der Kontext vor und nach dem behaupteten Geschehen.

Wie wird Diskretion geschützt?

Kommunikation, Aktenzugang, mögliche Parallelverfahren und öffentliche Äußerungen werden möglichst kontrolliert und zurückhaltend behandelt.

Qualität und Transparenz

Redaktion und fachliche Verantwortung.

Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.

Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.