Klarheit vor dem ersten Gespräch

Was nach Ihrem Anruf passiert.

Ein Strafverfahren ist belastend genug. Der Weg zur Verteidigung soll deshalb nachvollziehbar sein – von der ersten Dringlichkeitsprüfung bis zur gemeinsam besprochenen Strategie.

Kontakt aufnehmen

Der Mandatsweg

Sieben klare Schritte.

Der genaue Ablauf richtet sich nach Verfahrensstand, Dringlichkeit und Umfang. Eine belastbare Bewertung ist regelmäßig erst möglich, wenn Vorwurf und Akte bekannt sind.

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie nennen Vorwurf, Aktenzeichen, Behörde sowie laufende Termine oder Fristen. In akuten Fällen bitte anrufen.

  2. 02

    Konflikt- und Dringlichkeitsprüfung

    Geprüft wird zunächst, ob eine sofortige Maßnahme erforderlich und eine Mandatsübernahme möglich ist.

  3. 03

    Auftrag und Vollmacht

    Umfang, Vergütung und nächste Schritte werden vereinbart. Erst die ausdrückliche Mandatsannahme begründet das Mandat.

  4. 04

    Verteidigeranzeige und Akteneinsicht

    Die Verteidigung zeigt sich an und beantragt Einsicht in Ermittlungsakte und Beweismittel.

  5. 05

    Aktenanalyse

    Tatvorwurf, Beweislage, Verfahrensfehler, entlastende Ansätze und mögliche Nebenfolgen werden geordnet.

  6. 06

    Strategiegespräch

    Chancen, Risiken und Handlungsoptionen werden verständlich besprochen. Erst danach wird über eine Einlassung entschieden.

  7. 07

    Umsetzung

    Je nach Lage folgen Schriftsatz, Beweisanträge, Gespräche mit Staatsanwaltschaft oder Gericht und die Vorbereitung der Hauptverhandlung.

Vergütung

Kosten ohne falsche Versprechen.

Seriöse Kosteninformation berücksichtigt Umfang, Schwierigkeit und Verfahrensstand. Deshalb ist nicht jeder Fall mit einem festen Gesamtpreis abbildbar.

01

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Gebühren für verschiedene Tätigkeiten und Verfahrensabschnitte vor.

02

Honorarvereinbarung

Bei besonderem Umfang oder Aufwand kann eine schriftliche Vergütungsvereinbarung erforderlich sein. Das wird vor der Beauftragung erläutert.

03

Rechtsschutz

Deckung und Selbstbeteiligung hängen vom Vertrag und Vorwurf ab. Eine Deckungsanfrage ersetzt nicht die Mandatsannahme.

04

Pflichtverteidigung

Sie richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen notwendiger Verteidigung. Sie bedeutet nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen.

WichtigEine Fristenkontrolle und Tätigkeit beginnen erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme. Übersenden Sie dringende Schreiben nicht ausschließlich per E-Mail, sondern rufen Sie zusätzlich an.

Häufig gefragt

Vor dem ersten Gespräch.

Welche Angaben helfen beim Erstkontakt?

Name, Rückrufnummer, Tatvorwurf, Behörde, Aktenzeichen sowie Zustellungs- oder Terminangaben. Schildern Sie knapp und vermeiden Sie ungesicherte Details per E-Mail.

Kann der Ausgang sofort eingeschätzt werden?

Eine erste Dringlichkeit lässt sich häufig erkennen. Eine belastbare Bewertung der Beweise ist grundsätzlich erst nach Akteneinsicht möglich.

Muss ich auf eine polizeiliche Vorladung reagieren?

Das hängt davon ab, in welcher Rolle und in wessen Auftrag geladen wurde. Als Beschuldigter sollten Sie vor einer Aussage den konkreten Rat eines Verteidigers einholen.

Was soll ich zum Termin mitbringen?

Alle Schreiben vollständig einschließlich Umschlag, Aktenzeichen und eine kurze Chronologie. Nutzen Sie dazu den Brief- und Unterlagenhelfer.

Nächster Schritt

Erst die Akte. Dann die Strategie.

Bei laufender Maßnahme, Haft oder möglicher Frist bitte unmittelbar anrufen. Eine Fristenkontrolle beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.

030 886 286 50Mandatsablauf und Kosten →
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