Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Gebühren für verschiedene Tätigkeiten und Verfahrensabschnitte vor.
Klarheit vor dem ersten Gespräch
Ein Strafverfahren ist belastend genug. Der Weg zur Verteidigung soll deshalb nachvollziehbar sein – von der ersten Dringlichkeitsprüfung bis zur gemeinsam besprochenen Strategie.
Kontakt aufnehmenDer Mandatsweg
Der genaue Ablauf richtet sich nach Verfahrensstand, Dringlichkeit und Umfang. Eine belastbare Bewertung ist regelmäßig erst möglich, wenn Vorwurf und Akte bekannt sind.
Sie nennen Vorwurf, Aktenzeichen, Behörde sowie laufende Termine oder Fristen. In akuten Fällen bitte anrufen.
Geprüft wird zunächst, ob eine sofortige Maßnahme erforderlich und eine Mandatsübernahme möglich ist.
Umfang, Vergütung und nächste Schritte werden vereinbart. Erst die ausdrückliche Mandatsannahme begründet das Mandat.
Die Verteidigung zeigt sich an und beantragt Einsicht in Ermittlungsakte und Beweismittel.
Tatvorwurf, Beweislage, Verfahrensfehler, entlastende Ansätze und mögliche Nebenfolgen werden geordnet.
Chancen, Risiken und Handlungsoptionen werden verständlich besprochen. Erst danach wird über eine Einlassung entschieden.
Je nach Lage folgen Schriftsatz, Beweisanträge, Gespräche mit Staatsanwaltschaft oder Gericht und die Vorbereitung der Hauptverhandlung.
Vergütung
Seriöse Kosteninformation berücksichtigt Umfang, Schwierigkeit und Verfahrensstand. Deshalb ist nicht jeder Fall mit einem festen Gesamtpreis abbildbar.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Gebühren für verschiedene Tätigkeiten und Verfahrensabschnitte vor.
Bei besonderem Umfang oder Aufwand kann eine schriftliche Vergütungsvereinbarung erforderlich sein. Das wird vor der Beauftragung erläutert.
Deckung und Selbstbeteiligung hängen vom Vertrag und Vorwurf ab. Eine Deckungsanfrage ersetzt nicht die Mandatsannahme.
Sie richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen notwendiger Verteidigung. Sie bedeutet nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen.
Häufig gefragt
Name, Rückrufnummer, Tatvorwurf, Behörde, Aktenzeichen sowie Zustellungs- oder Terminangaben. Schildern Sie knapp und vermeiden Sie ungesicherte Details per E-Mail.
Eine erste Dringlichkeit lässt sich häufig erkennen. Eine belastbare Bewertung der Beweise ist grundsätzlich erst nach Akteneinsicht möglich.
Das hängt davon ab, in welcher Rolle und in wessen Auftrag geladen wurde. Als Beschuldigter sollten Sie vor einer Aussage den konkreten Rat eines Verteidigers einholen.
Alle Schreiben vollständig einschließlich Umschlag, Aktenzeichen und eine kurze Chronologie. Nutzen Sie dazu den Brief- und Unterlagenhelfer.
Nächster Schritt
Bei laufender Maßnahme, Haft oder möglicher Frist bitte unmittelbar anrufen. Eine Fristenkontrolle beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.