Strafverteidiger aus Leidenschaft
Ein Strafverfahren kann Freiheit, Beruf, Familie und Ruf berühren. Die Aufgabe der Verteidigung besteht darin, staatliche Vorwürfe kontrollierbar zu machen, Verfahrensrechte durchzusetzen und gemeinsam eine tragfähige Strategie zu entwickeln. Dabei wird nichts vorschnell versprochen: Zuerst werden Rolle, Fristen und Aktenlage geklärt.
Die Vertretung bleibt persönlich. Sie wissen, wer Ihren Fall bearbeitet, welche Schritte als Nächstes anstehen und welche Entscheidungen Sie selbst treffen müssen. Auch belastende oder sensible Sachverhalte werden vertraulich, sachlich und ohne Vorverurteilung besprochen.
Fachanwalt für Strafrecht
Der Fachanwaltstitel steht für nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht sowie für fortlaufende fachliche Weiterbildung. Diese Spezialisierung prägt die Arbeit in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen, Haftsachen und komplexen Umfangsverfahren.
Kanzlei am Kurfürstendamm
Die Kanzlei befindet sich am Kurfürstendamm 171–172 in 10707 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf. Die strafrechtliche Arbeit führt regelmäßig zu Polizei und Staatsanwaltschaft, zum Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin I sowie in Haftsachen zur JVA Moabit und weiteren Berliner Haftanstalten.
Die Nähe zu Berliner Gerichten ersetzt keine sorgfältige Aktenarbeit, erleichtert aber persönliche Termine, kurzfristige Abstimmung und die Begleitung in dringenden Verfahren.
So beginnt die Zusammenarbeit
- Kontakt: Sie nennen Tatvorwurf, Behörde, Aktenzeichen, erhaltene Schreiben und laufende Fristen.
- Erste Sicherung: Es wird geklärt, ob sofortiges Handeln wegen Haft, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Termin erforderlich ist.
- Mandat und Kosten: Umfang, Vorgehen und Vergütung werden transparent vereinbart.
- Akteneinsicht: Nach Mandatsannahme wird die Verteidigung angezeigt und Akteneinsicht beantragt.
- Strategie: Erst auf belastbarer Tatsachengrundlage wird über Einlassung, Anträge und Verfahrensziel entschieden.
Verständliche Beratung
Die anwaltliche Kommunikation ist auf Deutsch, Türkisch und Englisch möglich. Einfaches Spanisch kann im Erstgespräch für eine erste Einordnung genutzt werden; für weitergehende rechtliche Gespräche ist ein Dolmetscher erforderlich. Polnische und arabische Sprachkenntnisse bestehen nicht. Wenn eine Verständigung auf Deutsch oder Englisch nicht möglich ist, sollte ein Dolmetscher mitgebracht werden. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Kanzleiangaben nach dem bisherigen Kanzleiauftritt; Stand: September 2026.
Qualität und Transparenz
Redaktion und fachliche Verantwortung.
Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.
Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.