Bei Durchsuchung oder Festnahme

01Zum Vorwurf schweigen
02Passwörter nicht ungeprüft freiwillig nennen
03Verteidiger kontaktieren

Erklären Sie weder Besitzverhältnisse noch Herkunft, Verwendungszweck oder Beziehungen zu anderen Personen. Spontane Zuordnungen können später nur schwer korrigiert werden.

Wie Betäubungsmittelverfahren geführt werden

Je nach Umfang stützen sich Ermittlungen auf Fundorte, Spurenauswertungen, Observationen, Telekommunikations- und Messenger-Daten, Finanzbewegungen oder Aussagen weiterer Beschuldigter. Nicht jede Bekanntschaft und nicht jede Kommunikation belegt eine strafbare Beteiligung. Zeitlicher Zusammenhang, Authentizität, Interpretation und individuelle Tatbeiträge sind getrennt zu prüfen.

Mehrere Beschuldigte

In Verfahren mit mehreren Beteiligten können Interessen auseinanderfallen. Aussagen anderer Personen sind nicht ungeprüft zu übernehmen. Eine eigene Verteidigungsstrategie darf nicht von vermeintlichen Absprachen außerhalb der anwaltlichen Beratung abhängig gemacht werden.

Substanz, Menge und Wirkstoffgehalt

Rechtliche Einordnung und möglicher Strafrahmen können von Art, Menge, Wirkstoffgehalt, Handlung und weiteren Umständen abhängen. Bruttogewicht und Wirkstoffmenge sind nicht dasselbe. Laborbefunde und Zuordnung einzelner Mengen müssen deshalb sorgfältig ausgewertet werden.

Cannabis seit dem KCanG

Cannabis wird seit 2024 teilweise außerhalb des BtMG geregelt. Das bedeutet keine allgemeine Straflosigkeit. Das KCanG erlaubt Erwachsenen Besitz und privaten Eigenanbau nur innerhalb gesetzlicher Grenzen und Voraussetzungen. Handel, Einfuhr, Weitergabe und weitere Handlungen können weiterhin strafbar sein; für bestimmte Mengen und Begehungsweisen gelten abgestufte Strafvorschriften.

Keine alte BtMG-Schablone verwendenBei Cannabis muss geprüft werden, welches Gesetz auf welchen Tatzeitraum und welche konkrete Handlung anzuwenden ist. Bei anderen Betäubungsmitteln bleibt insbesondere das BtMG maßgeblich.

Was nach Akteneinsicht geprüft wird

  • Rechtmäßigkeit und Reichweite von Durchsuchung und Überwachung
  • Zuordnung der Substanzen, Geräte und Accounts
  • Laboranalyse, Menge und Wirkstoffgehalt
  • Eigenkonsum, Besitz, Weitergabe oder Handeltreiben
  • Individueller Tatbeitrag bei mehreren Beteiligten
  • Mögliche Einziehung und sonstige Nebenfolgen

Eine Einlassung kann sinnvoll sein, muss aber auf die vollständige Beweislage abgestimmt werden. Das gilt besonders, wenn andere Beschuldigte bereits Aussagen gemacht haben.

Rechtliche Grundlagen insbesondere BtMG und KCanG, dort unter anderem §§ 2, 3 und 34 KCanG. Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Ist die gefundene Menge allein entscheidend?

Nein. Stoff, Wirkstoffgehalt, Besitzzuordnung, Zweck, Tatbeitrag und mögliche Qualifikationen müssen getrennt geprüft werden.

Was gilt bei beschlagnahmten Handys?

Keine Daten löschen oder verändern und Passwörter nicht ungeprüft freiwillig herausgeben. Umfang und Auswertung sind rechtlich zu prüfen.

Gelten für Cannabis und andere Stoffe dieselben Regeln?

Nein. KCanG, BtMG und weitere Vorschriften haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Was bedeutet Handeltreiben?

Der Begriff wird rechtlich weit verstanden. Dennoch müssen konkrete eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeiten nachgewiesen werden.

Qualität und Transparenz

Redaktion und fachliche Verantwortung.

Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.

Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.