Was schützt § 185 StGB?
Beleidigung schützt die persönliche Ehre. Ob eine Äußerung Missachtung ausdrückt, wird nicht aus einem einzelnen Wort isoliert abgeleitet. Sprachgebrauch, Situation, Beziehung der Beteiligten, Ironie und der erkennbare Sinn sind einzubeziehen. § 185 StGB sieht grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor; bei öffentlicher Begehung, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels Tätlichkeit reicht der Rahmen bis zu zwei Jahren.
Meinung, Tatsachenbehauptung oder Verleumdung?
Werturteile werden anders geprüft als Aussagen über beweisbare Tatsachen. Bei übler Nachrede nach § 186 StGB geht es um ehrverletzende Tatsachen, deren Wahrheit nicht erweislich ist. § 187 StGB setzt bei der Verleumdung zusätzlich voraus, dass eine unwahre Tatsache wider besseres Wissen behauptet oder verbreitet wird. Auch Weiterleiten und Teilen können rechtlich relevant sein.
Meinungsfreiheit und berechtigte Interessen
Die Meinungsfreiheit hat erhebliches Gewicht. Kritik darf überspitzt, polemisch und verletzend sein. Grenzen können insbesondere bei Schmähung, Formalbeleidigung oder Angriffen auf die Menschenwürde erreicht sein; diese Kategorien sind eng anzuwenden. § 193 StGB schützt Äußerungen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wobei Form und Umstände entscheidend bleiben.
Strafantrag und Frist
Beleidigungsdelikte werden häufig nur auf Strafantrag verfolgt. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter; daneben bestehen gesetzliche Besonderheiten und Möglichkeiten der Verfolgung bei öffentlichem Interesse. Eingang, Berechtigung und Reichweite eines Antrags sind zu prüfen.
Was muss die Verteidigung klären?
Wer äußerte was, gegenüber wem und in welchem Kontext? Ist der Account sicher zugeordnet? War die Äußerung öffentlich, eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil? Liegt ein wirksamer Strafantrag vor? Neben dem Strafverfahren können Unterlassung, Geldentschädigung, Arbeits- oder Disziplinarrecht eine Rolle spielen. Eine abgestimmte Strategie verhindert widersprüchliche Erklärungen.
Rechtliche Grundlagen insbesondere §§ 185–194 und § 77b StGB. Stand: September 2026.
Qualität und Transparenz
Redaktion und fachliche Verantwortung.
Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.
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