Welche Angaben für eine Einschätzung benötigt werden
Hilfreich sind Tatvorwurf, Aktenzeichen, Behörde oder Gericht, bereits erhaltene Schreiben, Fristen, Termine und besondere Dringlichkeit wie Festnahme oder Durchsuchung. Eine belastbare Kostenprognose ist ohne diese Angaben oft nicht möglich. Vertrauliche Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Weg übermittelt werden.
Gesetzliche Gebühren oder Honorarvereinbarung
Die Vergütung kann sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten oder individuell vereinbart werden. Möglich sind je nach Mandat Pauschalen, Stundenhonorar oder eine Kombination. Eine Vereinbarung schafft bei umfangreichen Akten, mehreren Beschuldigten, Gutachten oder vielen Verhandlungstagen einen realistischen Rahmen. Welche Lösung angeboten wird, hängt vom konkreten Auftrag ab.
Was beeinflusst die Kosten?
Entscheidend sind Verfahrensstadium, Gerichtszuständigkeit, Akten- und Datenmenge, Zahl der Termine, Haftbesuche, notwendige Reisen, Sachverständige sowie Eilmaßnahmen. Ein Ermittlungsverfahren, das nach Akteneinsicht schriftlich bearbeitet wird, verursacht einen anderen Aufwand als ein mehrmonatiges Umfangsverfahren.
Pflichtverteidigung ist keine kostenlose Wahlverteidigung
Notwendige Verteidigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, nicht nach geringem Einkommen. Das Gericht bestellt einen Verteidiger; der Beschuldigte kann grundsätzlich einen geeigneten Anwalt benennen. Zunächst zahlt die Staatskasse die gesetzlichen Pflichtverteidigergebühren. Bei einer Verurteilung können diese als Verfahrenskosten auferlegt werden. Eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung kann im Einzelfall möglich sein und muss transparent erklärt werden.
Wer trägt die Kosten am Ende?
Bei Freispruch oder bestimmten Einstellungen können notwendige Auslagen der Staatskasse auferlegt werden. Das bedeutet nicht stets, dass jedes vereinbarte Honorar vollständig ersetzt wird. Rechtsschutzversicherungen decken vorsätzliche Tatvorwürfe häufig nur eingeschränkt; eine Deckungsanfrage kann dennoch sinnvoll sein. Verbindlich ist die individuelle Vergütungsvereinbarung.
Allgemeiner Überblick nach RVG und StPO; keine Preisangabe ohne Prüfung des Mandatsumfangs. Stand: September 2026.
Qualität und Transparenz
Redaktion und fachliche Verantwortung.
Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.
Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.