Was wird bei Geldwäsche geprüft?

§ 261 StGB erfasst den Umgang mit Gegenständen, die aus rechtswidrigen Taten herrühren. Je nach Variante geht es etwa um Verbergen, Umtauschen, Übertragen, Verwahren oder Verwenden. Zuerst muss nachvollziehbar sein, welcher Vermögensgegenstand aus welcher Vortat stammen soll. Eine bloß ungewöhnliche Kontobewegung ersetzt diesen Nachweis nicht.

Vorsatz und leichtfertiges Nichterkennen

Entscheidend ist, was der Beschuldigte im maßgeblichen Zeitpunkt wusste oder erkannte. Kennenlernen über soziale Medien, versprochene Provisionen, Nutzung fremder Konten, sofortige Weiterleitungen und widersprüchliche Erklärungen können Indizien sein. Sie müssen im Zusammenhang bewertet werden. Auch eine leichtfertige Geldwäsche ist möglich; nicht jede Fahrlässigkeit genügt.

Finanzagent, Warenagent und Kryptowährungen

Besonders häufig geraten Personen in Ermittlungen, die ihr Konto zur Verfügung stellen, Pakete weiterleiten oder Geld in Kryptowährungen tauschen. Zu prüfen sind Anwerbung, Kommunikation, Kontrolle über das Konto, eigene Vorteile und Kenntnis der Herkunft. Bei Wallets und Börsen sind Transaktionsdaten zwar nachvollziehbar, die Zuordnung zu einer Person bleibt aber eigenständig beweisbedürftig.

Bankkommunikation sichernBewahren Sie Warnungen, Rückfragen, Chatverläufe und Transaktionsbelege unverändert auf. Kontaktieren Sie mutmaßliche Hintermänner nicht und erklären Sie den Sachverhalt erst nach Akteneinsicht.

Kontosperre, Arrest und Einziehung

Parallel zum Strafvorwurf können Guthaben gesichert, Konten faktisch blockiert und Vermögenswerte eingezogen werden. Dabei sind wirtschaftliche Zuordnung, Tatertrag, Ersatzwert, Rechte Dritter und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Zusätzlich können Geschädigte Rückzahlungsansprüche geltend machen.

Strukturierte Prüfung der Geldspur

Eine Verteidigung ordnet jede Zahlung nach Absender, Empfänger, Zeitpunkt, Zweck und Kenntnisstand. Ermittlungsannahmen werden mit Originalkommunikation und Bankunterlagen abgeglichen. Bei vielen Transaktionen muss vermieden werden, dass rechtlich unterschiedliche Vorgänge pauschal zusammengefasst werden.

Rechtliche Grundlage insbesondere § 261 StGB und die Vorschriften über Einziehung und Vermögensarrest. Stand: September 2026.

Qualität und Transparenz

Redaktion und fachliche Verantwortung.

Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.

Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.