Das allgemeine Strafrecht umfasst Straftaten wie die Beleidigung, Verleumdung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, Betrug, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Hehlerei, Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung und weitere Delikte. Bei den Delikten handelt sich weitestgehend um die am häufigsten vorkommenden Straftatbestände.

Wenn Sie angezeigt worden sind wegen einer allgemeinen Straftat, dann sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Jeder Strafvorwurf ist Ernst zu nehmen. Er kann nicht nur Folgen in Form einer Strafe haben, er könnte sich aufgrund der Bestrafung auch auf Ihr berufliches und persönliches Leben auswirken.

Die Kanzlei Ulrich steht Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens bei. Als Fachanwalt berät Rechtsanwalt Ulrich Sie über die drohenden Strafen und deren Folgen und bespricht mit Ihnen die für Ihren Fall geeignete Verteidigungsstrategie.

Sie stehen der Justiz nicht mehr allein gegenüber.

Allgemeine Straftaten sind zum Beispiel:

  • Betrug
  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Begünstigung
  • Brandstifung
  • Diebstahl
  • Erschleichen von Leistungen
  • Falsche Verdächtigung
  • Falsche uneidliche Aussage
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • gefährliche Körperverletzung
  • Geldwäsche
  • Hausfriedensbruch
  • Hehlerei
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Nachstellung
  • Sachbeschädigung
  • Untreue
  • Unterschlagung
  • Urkundenfälschung
  • Verleumdung

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