Amtsgericht Tiergarten
Für den Bereich der Berliner Amtsgerichte sind die Straf- und Bußgeldsachen beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert. Dort werden unter anderem Strafbefehlsverfahren sowie Verfahren vor Strafrichter, Jugendrichter und Schöffengericht bearbeitet. Welcher Spruchkörper zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln und dem konkreten Anklagevorwurf.
Anschrift: Turmstraße 91, 10559 Berlin. Maßgeblich bleiben immer die Angaben auf Ladung oder gerichtlichem Schreiben.
Amtliche Informationen des Amtsgerichts Tiergarten →
Landgericht Berlin I für Strafsachen
Das Landgericht Berlin I ist das Berliner Landgericht für Strafsachen. Es verhandelt insbesondere erstinstanzliche Verfahren, die nach Schwere oder besonderer Zuständigkeit vor eine Strafkammer gehören, und entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen.
Anschrift: Turmstraße 91, 10559 Berlin. Saal, Eingang und mögliche Sicherheitskontrollen ergeben sich aus der Ladung und den aktuellen Besucherinformationen.
Amtliche Standortinformationen zum Landgericht Berlin I →
Kammergericht
Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin. Seine Strafsenate entscheiden je nach gesetzlicher Zuständigkeit unter anderem über Revisionen, Beschwerden, Haftprüfungen und besondere erstinstanzliche Staatsschutzverfahren. Welcher Rechtsbehelf eröffnet ist, hängt von Ausgangsgericht und Entscheidung ab.
Amtliche Informationen des Kammergerichts →
Untersuchungshaft und JVA Moabit
In der JVA Moabit wird überwiegend Untersuchungshaft an erwachsenen Männern vollzogen. Gefangene sind nicht unmittelbar telefonisch erreichbar. Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen kann abhängig von verfahrenssichernden Anordnungen eine Besuchserlaubnis erforderlich sein; Termine müssen vorab vereinbart werden.
Amtliche Informationen der JVA Moabit für Angehörige →
Vor einem Gerichtstermin
- Ladung auf Anschrift, Eingang, Saal und Uhrzeit prüfen.
- Zeit für Einlass- und Sicherheitskontrollen einplanen.
- Ausweisdokument und Ladung mitbringen.
- Verhinderung nicht eigenmächtig annehmen, sondern unverzüglich klären.
- Zum Vorwurf keine ungeplanten Gespräche auf dem Gerichtsflur führen.
Stand: 18. August 2026. Anschriften und Besucherregelungen können sich ändern; maßgeblich sind Ladung und aktuelle amtliche Informationen.
Qualität und Transparenz
Redaktion und fachliche Verantwortung.
Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026.
Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.