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Hinweis zu den SprachkenntnissenDeutsch, Türkisch und Englisch können für die anwaltliche Kommunikation genutzt werden. Einfaches Spanisch wird im Erstgespräch verstanden und gesprochen und ermöglicht eine erste Einordnung; für weitergehende Gespräche ist ein Dolmetscher erforderlich. Polnische und arabische Sprachkenntnisse bestehen nicht. Wenn eine Verständigung auf Deutsch oder Englisch nicht möglich ist, sollte für ein Gespräch ein Dolmetscher mitgebracht werden. Die polnische und arabische Seite dient der allgemeinen ersten Orientierung.