Interaktive Akte

Der Vorwurf ist nicht die Akte.

Eine verständliche Reise vom ersten Tatvorwurf über die Beweislage bis zur individuellen Verteidigungsstrategie.

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Vier Ebenen eines Strafverfahrens

Die Darstellung vereinfacht typische Prüfungsschritte. Im konkreten Mandat entscheidet allein der Inhalt der vollständigen Akte.

AKTE 01

Der Tatvorwurf

Am Anfang steht eine Behauptung – noch keine gerichtliche Feststellung. Zu klären ist, welches Verhalten vorgeworfen wird, wann und wo es geschehen sein soll und welche gesetzlichen Merkmale erfüllt sein müssten.

Tatvorwurf einordnen →
AKTE 02

Die Ermittlungsakte

Vernehmungen, Berichte, Durchsuchungsunterlagen, digitale Auswertungen und Gutachten ergeben erst gemeinsam ein Bild. Akteneinsicht verhindert, dass eine Einlassung auf unvollständigen Informationen beruht.

Akteneinsicht verstehen →
AKTE 03

Beweise und Widersprüche

Beweismittel müssen auf Herkunft, Aussagekraft, Vollständigkeit und rechtmäßige Gewinnung geprüft werden. Ein belastendes Detail kann im Gesamtzusammenhang eine andere Bedeutung erhalten.

Zum Beweislabor →
AKTE 04

Die Strategie

Schweigen, schriftliche Einlassung, Beweisanträge oder Gespräche über eine Verfahrensbeendigung sind Werkzeuge – keine pauschalen Rezepte. Ziel und Vorgehen werden nach Aktenlage festgelegt.

Verfahrensablauf ansehen →

Fachanwaltschaft in der Praxis

Die Akte kennen. Dann entscheiden.

Die besondere Qualifikation im Strafrecht verbindet materielles Strafrecht, Verfahrensrecht und praktische Erfahrung.

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Redaktion und Quellen

Allgemeine Orientierung, transparent belegt.

Eigenständig formulierte redaktionelle Darstellung. Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich, Fachanwalt für Strafrecht. Letzte redaktionelle Aktualisierung: 4. September 2026. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls; Verfahrensrolle, vollständige Unterlagen und aktueller Gesetzesstand können die Bewertung verändern.

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